Damit Sie eine fehlerfreie Dienstleistung bekommen sind einige wichtige Dinge zu beachten. Bitte lesen Sie deshalb die folgenden Produktionshilfen und -bedingungen in Ihrem eigenen Interesse sorgfältig durch. Durch Ihre Auftragserteilung erkennen Sie alle genannten Bedingungen an.
Stanzformen:
1. Sie erhalten eine offene Illustrator-Datei mit allen Maßen für Stand und Anschnitt. Dies entbindet Sie nicht der Pflicht, die Maße zu überprüfen.
2. Die Datei wird Ihnen nur für Aufträge an unser Haus zur Verfügung gestellt.
Daten:
Ihre übertragenen oder per CD-ROM übergebenen Daten werden nach 3 Monaten auf unseren Speichermedien gelöscht, CD’s werden entsorgt. Das Neue Einspielen der Daten berechnen wir mit 25,00 EU.
Datenübernahme:
Daten können zu uns übermittelt werden per CD-ROM, per E-Mail. Bei E-Mail-Übertragungen empfehlen wir eine Komprimierung auf der jeweiligen Systemebene oder per FTP-Server. Die Kontaktdaten erhalten Sie von uns.
Prinzipiell empfehlen wir, die Daten vor dem Versand mit einem Preflight-Programm auf die folgenden Kriterien zu überprüfen:
· Vollständigkeit der Screen-, Printer- und Schriftenfonts (auch in EPS- bzw. Illustrationsdateien)
· Korrekte Auflösung von Bildern (mind. 300 DPI)
· Korrekter Farbraum (CMYK bzw. richtig angelegte Logos und Illustrationen)
· Korrekt angelegte Sonderfarben im Bezug auf Papierart
· Kompatibilität der Schriften zum System (nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf)
· Vollständigkeit der Bilddateien
· Beschnitt (fordern Sie eine Stanzdatei von uns an)
Formproof:
1. Kontrollieren Sie bitte die Maße des Formproofs.
2. Für einen zweiten Formproof berechnen wir 27,00 Euro.
3. Der unterschriebene Formproof (er muss grundsätzlich zu Druckbeginn in unserem Hause sein) enthebt uns jeglicher Verantwortung für übersehene Fehler.
4. Telefonische Freigaben für die Produktion ohne zurückgesandten Formproof gehen in Ihr Risiko über und entheben uns jeder Verantwortung.
Datenaufbewahrung/Datenrücklieferung:
Die von Ihnen übermittelten E-Mails, per ISDN oder auf Datenträger übergebenen Daten, sei es vom Rechnungsempfänger, Auftraggeber oder Dritten, werden von uns nur für die Dauer der Produktion gespeichert. Wir gehen davon aus, dass es sich grundsätzlich um kopierte Daten handelt. Sollen die Daten zurückgegeben werden, teilen Sie uns dies bitte mit. Bei Verlust haften wir bis zur Obergrenze der Kosten, die für die Herstellung einer Kopie auf CD-ROM anfallen.
Qualität:
1. Bei kurzen Lieferterminen ist eine Drucklackierung notwendig. Große und dunkle Flächen müssen grundsätzlich lackiert werden.
2. Beachten Sie bitte, dass wir in unserer Grundkalkulation eine Farbdeckung von 35 % zugrunde legen, bei grundsätzlich angeschnittenen Farbflächen.
3. Wir prüfen gerne Ihre Daten für ein genaues Angebot anhand Ihrer PDF-Daten.
4. Gegen Fingerabdrücke und zum Schutz gegen das Scheuern der Oberfläche, insbesondere bei Flächen und matt gestrichenem Karton, empfehlen wir eine Drucklackierung.
5. Für eine weiter gehende Veredelungen schicken wir Ihnen gerne Muster zu. Dies gilt auch für besondere Papierwünsche.
6. Kleine Papierstege in den Schneidlinien rechtfertigen keine Reklamation. Sie sind notwendige Haltepunkte, die bei der Verarbeitung benötigt werden.
7. Wir erfüllen gerne Ihre Wünsche betreffend Formen und Ausstattung, Papier und Liefertermin. Stimmen Sie Ihre Wünsche bitte mit uns ab.
8. Bei dunklen Farben besteht die Gefahr des Brechens in der Nute, lassen Sie sich bitte von uns beraten.
9. Bedenken Sie bei Auflagen unter 1.000 Stück bitte, dass Ungleichmäßigkeiten in der Farbführung und kleine Papierpunkte (Popel, Butzen) auftreten können. Wenn 100 % Gleichmäßigkeit und Qualität notwendig sind, sagen Sie es uns bitte bei der Kalkulation, wir müssen dann mit mehr Vorlaufbogen kalkulieren.
10. Wenn Proofs angeliefert werden, sind sich beide Parteien einig, dass digitale Proofs nur als Richtlinie dienen. Originalandrucke sind nur verbindlich, wenn sie auf Originalpapier mit original Druckrichtung und auf einer Fortdruckmaschine erstellt wurden. Der sicherste Weg ist eine Farbabnahme an der Druckmaschine. Ist das nicht möglich, sprechen Sie bitte mit uns: Wir finden sicher eine Lösung!
Cellophanierung
Bei dunklen Druckflächen ist von einer matten Veredelung wegen verstärkter Sichtbarkeit von Kratz- und Schleifspuren sowie Fingerabdrücken abzuraten. Hierfür kann unsererseits keine Garantie übernommen werden. Bei Chellophanierung von silbernen Druckflächen besteht bei einem geringen Prozentsatz von Druckerzeugnissen die Gefahr der Verfärbung. Für cellophanierte Silberflächen übernehmen wir keine Langzeitgarantie.
CAD–Entwürfe und Muster:
Wir entwerfen mit der CAD – Software der Firma ERPA. Sie können diese Entwürfe und Konstruktionen als offene Illustrator–Datei erhalten. Alle von uns konstruierten Displays, Dispenser etc. können Sie auf Originalkarton über einen Schneidplotter als Muster erhalten. Die Konstruktionsstunde berechnen wir mit 95,00 EUR. Plottermuster werden nach Zeitaufwand berechnet. Dieser Betrag ist bei Lieferung des Musters sofort zahlbar. Er wird im Auftragsfalle mit dem Angebot verrechnet, das Muster ist somit kostenlos. Bitte beachten Sie, dass auf allen unseren Entwürfen und Konstruktionen sowie Muster das uneingeschränkte Urheberrecht unseres Hauses in Anspruch genommen wird. Sollten Sie unsere Muster dem Wettbewerb zur Verfügung stellen oder für Ausschreibungsverfahren einsetzen, ist der 25- fache Satz fällig, mindestens jedoch 1.000,00 EUR. Beachten Sie, dass wir Urheberrechtsverletzungen unnachsichtig verfolgen. Auch nach Abwicklung des Auftrages und Bezahlung der Rechnung gehört das Urheberrecht an der Konstruktion, dem Muster und den damit erzeugten Displays, Dispenser etc. nach wie vor unserem Hause. Eine uneingeschränkte Verwendbarkeit Ihres Hauses, muss mit uns im Auftrag vereinbart werden.
Werkzeuge:
1. Bei Werkzeugänderungen oder Neuanfertigungen von Werkzeugen, die in unsere Produktionsmappen passen, berechnen wir anteilig lediglich 2/5 der Gesamtkosten. Das Werkzeug bleibt in unserem Eigentum. Je nach Werkzeugart berechnen wir eine Neu-Bemesserung bei Verschleiß der Stanzmesser.
2. Denken Sie bitte daran, uns die genauen Maße und die Positionierung für die Visiten-, Abheft- oder Fensterstanze sowie sonstige Ausstattungsstücke zu übermitteln.
3. CAD-Zeichnungen und Muster auf Orginalkarton für Ihre Angebotspräsentation sind kostenpflichtig. Sie werden mit unserem 1/4-Stunden-Satz von 23,75 Euro berechnet.
4. Im Auftragsfall wird Ihnen dieser Betrag gutgeschrieben.
5. Von uns für Sie angefertigte Prägestempel sind Ihr Eigentum.
6. Für das Ablösen von Prägestempeln, die von Ihnen nicht schrifthoch angeliefert wurden, berechnen wir pauschal 15,00 Euro.
Rechnungsstellung:
1. Bei Erstkunden liefern wir bei den ersten 2 Aufträgen nur gegen Vorkasse mit Post und Spedition.
2. Mehrlieferungen entstehen je nach Schwierigkeit und werden mit dem im Angebot angegebenen Mehrlieferungspreis berechnet.
3. Minderlieferungen können bei Verarbeitungs-Problemen auftreten, werden ebenfalls mit dem gleichen Mehr- oder Minderlieferungspreis vom Angebotspreis abgezogen und berechnet.
4. Minderlieferungen können bei schweren Sujets, schwierigen Formen sowie schwierigen Papieren und deren Bearbeitungen entstehen.
5. Bei speziell für Ihren Auftrag bestellten Sonderpapieren muss die entstandene Mehrlieferung ohne eine Prozentsatzbegrenzung abgenommen werden. Bei Papierrechnungen, die 2.000,00 Euro übersteigen, erbitten wir eine Abschlagszahlung.
6. Beachten Sie bitte, dass unsere Rechnungen ohne Skonto 7 Tage nach Datum der Rechnungsstellung zu bezahlen sind.
7. Nach Ablauf des Zahlungsziels arbeiten wir zum Inkasso mit einem Anwalt zusammen.
8. Teilmängel rechtfertigen nicht die Zurückhaltung der Gesamtzahlung. Tritt dieser Fall ein, wird der Anwalt beauftragt. Beachten Sie bitte auf jeden Fall, dass Sie innerhalb des Zahlungsziels Ihre Zahlungswilligkeit mindestens mit einer Abschlagszahlung in Höhe der Grundkosten unter Beweis stellen müssen.
9. Bei längerem Auftragsstillstand kann eine Zwischenrechnung erstellt werden.
10. Bei Postversand wird die Verpackung mit 13,75 Euro pauschal berechnet.
11. Bei Speditionsversand wird die Verpackung mit 25,75 EU für eine Palette 50 x 70 cm berechnet.
12. Wir behalten uns das uneingeschränkte Eigentum an den gelieferten Drucksachen vor.
13. Sollten Sie bei reklamierten Drucksachen Teilmengen entnehmen, sind innerhalb von 5 Tagen die gesamten Grundkosten inklusive der Fortdruckkosten der entnommenen Menge zur Zahlung fällig. Auf Wunsch ist uns die gesamte Lieferung zurückzureichen, in unserer Originalverpackung, und kann von uns für Werbezwecke eingesetzt werden.
14. Ihre Kosten für die Rücksendung werden in der Höhe unserer Versandkostenpauschale, die in der Rechnung ausgewiesen sind, akzeptiert.
15. Eine Palette – 100 kg per Spedition zu befördern, kostet, incl. Maut und Versicherung, 94,00 EU. Sie können jedoch jederzeit Ihre eigene Spedition beauftragen.
Versand:
1. Wir nehmen keine unfreien Sendungen an; Rücklieferungen nehmen wir nur mit unserem Rücklieferschein entgegen, den wir Ihnen gerne per Fax übermitteln.
2. Der Versand per Paket birgt das Risiko der Beschädigung. Der qualitativ sicherste Weg ist der Versand per Spedition.
3. Die Auftragspartner sind sich einig, dass der Gerichtsstand Gelnhausen ist. Ein anderer Gerichtsstand muss mit Unterschrift vereinbart werden.
4. Die Drucksachen sind über die Spedition bzw. die Post versichert. Auf Ihren Wunsch versichern wir zu Ihren Lasten gern höher.
5. Wir liefern grundsätzlich plano. Bei besonders auftragenden Produkten sprechen Sie bitte die Verpackung mit uns ab.
6. Wir versenden gern an eine andere Adresse (auch neutral), wenn Sie uns zuvor die notwendigen Versandpapiere zur Verfügung stellen.
7. Versand per Express. Vor 12.00 Uhr Zustellung bedeutet im Extremfall, die Zeit von 6.00 Uhr bis 12.15 Uhr. Stellen Sie also sicher, dass Sie erreichbar sind. Alternativ kann auch mit Zeitzustellung gegen entsprechende Kostenerstattung geliefert werden.
Fracht-Schäden:
Offener oder verdeckter Schaden ist im Rahmen der allgemeinen deutschen Speditionsbedingungen schriftlich anzumelden:
· Offener Schaden / Fehlmengen sofort auf Rollschein
· Verdeckter Schaden / Fehlmengen innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware.
Wurde bei Anlieferung der Sendung vom Empfänger eine Empfangsquittung erteilt, kommt es zur Umkehr der Beweislast d.h. der Anspruchsteller muss den Nachweis erbringen, dass der Schaden im Zeitraum zwischen der Übernahme der Ware durch den Spediteur bis zur Auslieferung der Sendung eintrat. (vgl. HGB § 438). Die Transportversicherung des beauftragten Frachtführers behält sich vor Schäden direkt per Sachverständigen vor Ort zu begutachten.
Stand: April 2022